Finanzen

Kindergartenbeiträge für Kindergärten im Bereich des KiTa-Verbunds im Dekanatsbezirk Schweinfurt

Gestaffelte Elternbeiträge im Monat ab 01.01.2023

(Kindergarten)

 

tägliche Buchungszeit Elternbeitrag

Ermäßigung bei Ge-

schwisterkindern

staatl. Leistungen
 3 - 4 Std. 130,00 €    
 4 - 5 Std. 143,00 € 2. Kind 50%, Der Elternbeitrag
 5 - 6 Std. 157,00 € 3. Kind 100% wird bei
 6 - 7 Std. 170,00 € unter der Voraussetzung Voraussetzung des
 7 - 8 Std. 183,00 € der Übernahme der Art. 23 Abs.3
 8 - 9 Std. 197,00 € Differenz durch die BayKiBiG ver-
 9 - 10 Std. 210,00 € Stadt Schweinfurt mindert erhoben.

 

Gestaffelte Elternbeiträge im Monat ab 01.01.2023

(Krippe)

 

tägliche Buchungszeit Elternbeitrag

Ermäßigung bei Ge-

schwisterkindern

staatl. Leistungen
 3 - 4 Std.  247,00 €   sind nicht über den 
 4 - 5 Std. 265,00 € 2. Kind 50%, Träger abzuwickeln, 
 5 - 6 Std. 283,00 € 3. Kind 100% sondern werden
 6 - 7 Std. 301,00 € unter der Voraussetzung nach Beantragung
 7 - 8 Std. 319,00 € der Übernahme der und Bewilligung
 8 - 9 Std. 337,00 € Differenz durch die direkt an die
 9 - 10 Std. 355,00 € Stadt Schweinfurt Eltern ausgezahlt

 

Mittagessen pro Kind und Tag

 

Krippe Kindergarten Ermäßigung
 2,90 €  3,90 € unter bestimmten Voraussetzungen
    durch "Bildung und Teilhabe"

 

Mit dem BayKiBiG wurde vom Gesetzgeber die kindbezogene Förderung eingeführt. Das bedeutet, dass Kindertageseinrichtungen entsprechend der Stundenzahl gefördert werden, die die Kinder in der Einrichtung verbringen. Darum muss jede Familie für ihr Kind die Zeiten buchen, in der dieses die Einrichtung besuchen  soll.